Neues Risiko und Neue Rechtsgrundlage bei Online-Überweisung

Wer eine Überweisung online tätigt, muss selber überprüfen ob die eingegebenen Daten korrekt sind. Bei schriftlich ausgeführten Überweisungen haben Banken die Pflicht, Name und Kontonummer abzugleichen. Online entfällt, nach einem neuen Urteil des Landgerichts Mannheim diese Überprüfung. Ein Bankkunde hatte einen Betrag von 1800€ online überwiesen, sich aber bei der Kontonummer vertippt. Das Geld landete daraufhin bei einer anderen Person. Nach dem Urteil hat der Kunde keinen Schadensersatzanspruch gegenüber der Bank. Da die Bank bei Online Überweisungen nicht verpflichtet ist, einen Abgleich zu machen - ist es daher sehr ratsam, den Kontonamen und die Kontonummer selbst zu überprüfen. Da der Bank bei einer Online Überweisung nur einen Auftrag gegeben wird. Im Gegensatz dazu, wandelt die Bank bei einer schriftliche Überweisung, diese in einen Auftrag um und ist dadurch Haftbar. Siehe: heise-online: Neues Risiko bei Online-Überweisungen